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CE Kennzeichnung, Leistungserklärung  

CE ist die französische Abkürzung für Communauté Européenne und heißt nichts anderes wie „Europäische Gemeinschaft“. Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten wird nicht vergeben, sondern eigenverantwortlich vom Hersteller angebracht. Sie zeigt den Überwachungsbehörden, dass der Hersteller erklärt, die Mindestanforderungen, der für ein Handelsprodukt geltenden harmonisierten EU-Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Das Produkt ist somit im europäischen Sinne gebrauchstauglich und für den freien, europäischen Warenverkehr geeignet. 

Ab dem 01. Februar 2009 müssen alle Betriebe, welche Fenster und Außentüren in den europäischen Warenverkehr bringen, diese CE kennzeichnen. Tun Sie dies nicht, drohen empfindliche Bußgelder, Kaufverträge können ungültig werden. Zum anderen, ist der Fensterlieferant bei rechtlichen Auseindersetzungen im Streitfall der anklagenden Partei und dem Wettbewerb ausgeliefert, wenn er dieses europäische Konformitätsverfahren für seine Produkte nicht durchgeführt hat.  

Letztendlich maßgebend für die CE-Kennzeichnung ist das Konformitätssystem 3 aus der Bauproduktenrichtlinie Anhang III zusammen mit der harmonisierten europäischen Produktnorm: EN 14351-1 Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit. Diese Norm legt materialunabhängig viele Eigenschaften zu wesentlichen Anforderungen fest und verweist auf weitere Regelwerke, Berechnungsverfahren und Prüfnormen. 

Die für den Warenverkehr wesentlichen Leistungseigenschaften müssen einmalig durch ein zugelassenes (notifiziertes) Prüfinstitut (z. B. IFT) nachweisbar festgestellt werden. Dazu müssen im Vorfeld Fenstersysteme in Produktfamilien aufgeteilt werden, zu welchen Systembeschreibungen formuliert werden sollten. In Absprache mit der notifizierten Stelle können dann für komplette Fenstersysteme repräsentative Probekörper angefertigt werden, welche dann mindestens bzgl. der mandatierten Eigenschaften geprüft werden. Dies sind Eigenschaften, zu welchen auf jeden Fall bei der CE Kennzeichnung Angaben gemacht werden müssen. Zusätzliche, nicht mandatierte Eigenschaften werden im Bedarfsfall ausgewiesen. 

Um den Aufwand und die Kosten für eine Erstprüfung zu minimieren, gibt es Alternativmodelle für die Erstprüfung zum Beispiel Cascading ITT. Cascading ITT(hierarchisch gestufte Erstprüfung) wird auch als „Systemhausprüfung“ verstanden. Ein Fachverband oder ein freier Anbieter läßt Fenstersysteme bei einer notifizierten Stelle prüfen und tritt als Systemhaus auf. Über eine schriftliche Vereinbarung oder einen Lizensvertrag kann ein Fensterhersteller die Erstprüfergebnisse, soweit keine großen Abweichungen zu seinen Fenster- und Türensystemen bestehen, für sich nutzen. 

Die werkseigene Produktionskontrolle definiert die eigene Überwachung der Produktion durch den Hersteller. Die Qualität der produzierten Fenster und Türen sollen auf Dauer mit der Norm und den ermittelten Leistungseigenschaften abgeglichen werden. Durch protokollierte Kontrollen und Qualitätsprüfungen an verschiedenen Stellen innerhalb der Fertigung, wird der Produktionsprozess transparent gestaltet und dauerhaft nachweisbar dokumentiert. Mängel, Fehler und Defizite im Verlauf des Herstellungsprozesses sollen dadurch aufgedeckt werden. Alle Unterlagen werden in einem WPK Handbuch zusammengefaßt. Zudem ist ein Haupt- verantwortlicher, ein WPK-Beauftragter und weitere WPK-Verantwortliche für festgelegte Zuständigkeitsbereiche vom Unternehmen zu bestimmen.  

Neben der CE-Kennzeichnung muß der Hersteller eine gemäß Norm definierte Leistungserklärung abgeben. Dies hies früher Konformitäts- erklärung und ist eine aktuelle Anpassung bei der CE Kennzeichnung.

Siebert Engineering ist Spezialist für CE-Kennzeichnung. Wir können Sie beraten, wenn es um Ersttypprüfung, Cascading ITT und WPK geht. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot von uns erstellen.

 

   

     

  

  

  

 

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